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Der Verband

Der «Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Obwalden» wurde im Jahre 1976 gegründet; er ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihm gehören die sechs Kirchgemeinden Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil und Lungern an. Engelberg ist seit der Gründung des Klosters vor über 900 Jahren eine Klosterpfarrei und hat deshalb aus geschichtlichen Gründen einen eigenen Weg eingeschlagen. Engelberg gehört dem Verband nicht an, ist aber dennoch aktiv eingebunden.

 

Der Verband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder nach aussen und koordiniert und regelt deren gemeinsame Anliegen. Weiter bezweckt der Verband die Erfüllung übergreifender kirchlicher Aufgaben und die Unterstützung kirchlicher, karitativer und sozialer Organisationen. Schliesslich obliegt ihm die Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen (Dekanat, Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden usw.) sowie interkantonalen und gesamtschweizerischen Organisationen (Diözese, Biberbrugger Konferenz, Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz usw.).

 

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, leisten ihm die Verbandsmitglieder jährliche Beiträge. Diese werden gemäss festgelegtem Steuerfuss erhoben. Für bestimmte Aufgaben, welche der Verband in Zusammenarbeit mit der Landeskirche Nidwalden oder dem Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden erfüllt, erhält er von diesen finanzielle Abgeltungen. Für finanzschwache Mitglieder wurde ein Finanzausgleich geschaffen.

Unser Statut

Verbandsstatut per 1.7.2014 

Duales System 

Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

 

Pfarreien

  • Pastorale Seite

  • Zuständig für Gottesdienst, Seelsorge, Religionsunterricht und Diakonie

  • Geleitet vom Pfarrer/Pfarreikoordinator/-in, Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen

  • Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden

Kirchgemeinden

  • Staatskirchenrechtliche Seite

  • Oberstes Organ von der staatskirchenrechtlichen Seite ist die Kirchgemeindeversammlung

  • Die demokratisch gewählten Kirchgemeinderäte leiten die Kirchgemeinden

  • Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: Kirchliche Gelder), die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtsverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals

Administrationsrat

Jedes Verbandsmitglied ist mit einem Delegierten bzw. einer Delegierten im Administrationsrat vertreten. Mit Ausnahme des Präsidiums, des Finanzchefs bzw. der Finanzchefin und des Personalchefs bzw. der Personalchefin müssen die Vertreter dem örtlichen Kirchgemeinderat angehören. Die Pfarrer und die Gemeindeleiter bzw. die Gemeindeleiterinnen delegieren eine Vertretung in den Administrationsrat. Der Dekan gehört dem Administrationsrat von Amtes wegen an.

Der Administrationsrat ist das ausführende Organ des Verbandes, er leitet und verwaltet ihn und vertritt ihn gegen aussen. Er bestellt Kommissionen und legt ihre Aufgaben fest. Er stellt Mitarbeiter/-innen ein und beaufsichtigt diese. Dem Administrationsrat obliegt auch die Verwaltung des Diözesanfonds und anderer kantonal-kirchlicher Fonds.

Administrationsrat Mitglieder

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung bildet das oberste Organ des Verbandes. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Administrationsrates, den weiteren Delegierten der Verbandsmitglieder sowie deren Pfarrer bzw. Gemeindeleiterinnen/leiter zusammen.

 

Die Delegierten der Verbandsmitglieder werden von den jeweiligen Kirchgemeindeversammlungen gewählt. Eine Mehrheit dieser Delegierten muss dem Kirchgemeinderat angehören.

 

Die Verbandsversammlung trifft sich ordentlicherweise im Frühjahr jeden Jahres.

 

Sie wählt das Präsidium, den Finanzchef bzw. die Finanzchefin und den Personalchef bzw. die Personalchefin des Verbandes sowie die Revisionsstelle. Sie genehmigt jeweils den Jahresbericht, die Jahresrechnung, die Fondsrechnungen wie auch das jährliche Budget. In ihren Kompetenzbereich fallen Änderungen des Statuts oder die Anpassung des Steuerfusses für die Beiträge der Verbandsmitglieder. Sie beschliesst über den Beitritt zu interkantonalen Organisationen.

 

Nächste Verbandsversammlung: 

10. Juni 2025 in Sachseln

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