Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung bildet das oberste Organ des Verbandes. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Administrationsrates, den weiteren Delegierten der Verbandsmitglieder sowie deren Pfarrer bzw. GemeindeleiterInnen zusammen.

Die Delegierten der Verbandsmitglieder werden von den jeweiligen Kirchgemeindeversammlungen gewählt. Eine Mehrheit dieser Delegierten muss dem Kirchgemeinderat angehören.

Die Verbandsversammlung trifft sich ordentlicherweise im Frühjahr jeden Jahres.

Sie wählt das Präsidium, den Finanzchef bzw. die Finanzchefin und den Personalchef bzw. die Personalchefin des Verbandes sowie die Revisionsstelle. Sie genehmigt jeweils den Jahresbericht, die Jahresrechnung, die Fondsrechnungen wie auch das jährliche Budget. In ihren Kompetenzbereich fallen Änderungen des Statuts oder die Anpassung des Steuerfusses für die Beiträge der Verbandsmitglieder. Sie beschliesst über den Beitritt zu interkantonalen Organisationen.

 

Verbandsversammlung 2024:

11. Juni 2024, in Alpnach